23.11.2011 | Repression

Politisches Urteil gegen Kriegsgegnerin Inge Viett

Am 23. November 2011, verurteilte das Berliner Amtsgericht die Kriegsgegnerin Inge Viett zu 1200 Euro Geldstrafe. Gegen das Urteil wird Revision eingelegt. An der Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude nahmen etwa 50 Menschen teil. Es wurden Transparente gezeigt und Redebeiträge gehalten, die auf die Hintergründe des Urteils eingingen und zu Solidarität mit den KriegsgegnerInnen aufforderten. Mit dem Urteil folgte das Gericht der bereits von der Staatsanwaltschaft lapidar vorgegeben und politisch motivierten Begründung. Auf die juristischen Aspekte der Verteidigung, ob eine Verurteilung überhaupt möglich sei, wurde nicht einmal formal eingegangen. Ein Sprecher des Solikreises kommentierte das Urteil folgendermaßen: »Dieses Urteil soll nicht nur an Inge Viett ein Exempel statuieren, sondern darüber hinaus auch dazu dienen, weitere kritische Überlegungen gegen Krieg und Besatzung zukünftig noch schneller und einfacher kriminalisieren zu können.« Der Landesvorsitzende der Linkspartei von Nordrhein-Westfalen, Thies Gleiss, der wegen seiner Aussage »Mördersoldaten« vor Gericht stand, wurde freigesprochen, da das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Antimilitarismus bleibt notwendig mit allen Mitteln!
Wenn Deutschland Krieg führt ist es legitim, Bundeswehr-Ausrüstung abzufackeln!

Tags: Antimilitarismus, Bundeswehr, Krieg, Repression

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